Wie funktioniert unser Verein ?!
Wie funktioniert unser Verein?
Wo viele gleiche Interessen zusammenkommen, bildet sich ein Verein. Dann werden Regeln aufgestellt. Man entscheidet, ob der Verein eingetragen werden soll, um gemeinnützig zu wirken (Sport-, Gesangs- Kleingärtnerverein), oder ob man ohne gerichtlichen Eintrag bleiben soll (Kegel-, Skat- oder Raucherverein). Wenn man – wie wir – eingetragen werden will (e.V.), ist es zwingend nötig, sich eine Satzung zu geben. In dieser werden die Form der Zweck und die Ziele des Vereines festgeschrieben.
Ebenso werden die verschiedenen Leitungsebenen wie Vorstand, erweiterter Vorstand beschrieben. Bei uns besteht der geschäftsführende Vorstand aus Vorsitzender/m, Schriftführerin/er und Kassiererin/er. Jede Position hat eine Stellvertretung (2. Vorsitz. 2. Schriftführer, etc.). Alle Mitglieder des Vorstandes sind in der Jahreshauptversammlung gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Der Vorstand hat die in der Satzung beschriebenen Aufgaben zu erfüllen und vertritt den Verein nach außen. Die einzelne Aufgabenverteilung ist in einer Geschäftsordnung festgehalten und kann sich nach Bedarf ändern. Der Vorstand ist dafür den Verpächtern (Eigentümern des Pachtlandes) verantwortlich, dass die für uns geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten und durchgeführt werden.
Ganz oben steht das Bundeskleingärtnergesetz vom 28.02.1983. Dazu kommen Naturschutzgesetz, Bauordnungen, Pachtrecht, Finanz- und Steuergesetze und nicht zum Schluss die selbst gesetzte Gartenordnung. Die Zusammenarbeit mit der Stadt und übergeordneten Verbänden ist eine zusätzliche Aufgabe.
Um nicht alles durch den Vorstand erledigen zu lassen haben wir die Parzellenobleute.
In unserem Verein gibt es 28 Parzellen und somit 28 Obleute. Die Aufgabe der Obleute ist es, das Bindeglied zwischen Vorstand und dem Einzelpächter zu sein. Er kennt in der Regel die 24-28 Gärten in seiner Parzelle besser als die Vorstandsmitglieder es können. Darum ist er oder sie der erste Ansprechpartner für Probleme und Wünsche beiderseits. Durch die Obleute wird auch die Gemeinschaftsarbeit in den Parzellen und am Vereinshaus geregelt. In regelmäßigen Sitzungen des somit erweiterten Vorstandes findet ein Austausch mit allen anderen Mitgliedern dieses Gremiums statt.
Dazu gehören auch die Fachberater. Diese werden vom Vorstand vorgeschlagen, durch andere Fachberater des Landesverbandes ausgebildet und in Funktion gesetzt. Nicht jeder, der eine Ausbildung gemacht hat wird auch als Fachberater im Verein benannt. Die Ausbildung kann auch auf Privatinteresse erfolgen. Der Verein ist in diesem Fall behilflich.
Die ebenfalls zu diesem Gremium gehörenden Gerätewarte haben die Aufgaben, die vereinseigenen Werkzeuge und Maschinen in Ordnung zu halten, dem Vorstand die Anschaffung oder Reparatur vorzuschlagen und die Gemeinschaftsarbeit am Vereinshaus einzuteilen und zu beaufsichtigen. Die Einladungen dazu erfolgen durch den Vorstand auf Vorschlag der Obleute.
Der Vorstand und hier hauptsächlich die Kassenverwaltung haben jährlich einen Vorschlag zum Etat vorzulegen. Bei uns wird das Handlungskostenvoranschlag und Kassenbericht genannt. Der Verein hat in der Regel ein Volumen von ca. 145.000 € zu verwalten. Die einzelnen Posten werden auf Vorschlag der Kassierer dem erweiterten Vorstand vorgelegt und von dort aus der JHV zur Genehmigung vorgelegt. Alle Vorgänge im Kassenbereich werden dokumentiert und durch gewählte Kassenprüfer kontrolliert. Auch alle Versicherungsangelegenheiten unterliegen dem Kassenwesen.
Die Dokumentation der Gartenverwaltung, der Schriftverkehr und die Protokollierung der Sitzungen ist Aufgabe der Schriftführer. Über alle Sitzungen (Vorstand, erweiterter Vorstand, JHV, Parzellenversammlungen) ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Dazu kommen die Einladungen zu den jeweiligen Sitzungen und die Gemeinschaftsarbeit. Auch das Bauwesen ist Aufgabe der Schriftführer.
Der Vorsitzende vertritt die Vereinsinteressen als erste Ansprechpartner gegenüber den Behörden, den Grundstückseignern und allen anderen Institutionen nach außen. Er leitet die Sitzung des Vereines und vertritt den Verein beim Bezirksverband und führt auch alle anstehenden Verhandlungen nach außen.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören auch die jährlichen Gartenbegehungen. Dazu teilen wir uns auf: 1. und 2. Vorsitzende; 1. Und 2. Schriftführer und z. Zt. 1. und 2. Kassiererin. Diese drei „Paare“ haben jeweils 9 bzw. 10 Parzellen zu begehen und dabei ca. 230 Gärten zu begutachten. Darüber sind Protokolle anzufertigen, um diese auf Verlangen den Grundeigentümern vorgelegt zu können.
Der Verein hat die Verpflichtung, die oben erwähnten Gesetze und Verordnungen gegenüber den Eigentümern nachweislich einzuhalten um den Status „gemeinnützig“ zu halten. Dadurch verringert sich die Pacht auf das im Bundeskleingartengesetz festgelegen Maß, zurzeit 0,21€ m⊃2;/Jahr.
Es ist verständlich, das die eine oder andere Beanstandung nicht bei jedermann auf Verständnis stößt, aber die Einhaltung der Gesetze und Regeln ist unumgänglich. In den meisten Fällen werden Waldbäume, die Nichteinhaltung der Gartenordnung (Sauberkeit) und der Baurichtlinien bemängelt. Bei Bauten müssen wir darauf achten, dass die im Bundeskleingartengesetz festgelegten Baugrößen nicht überschritten werden. Bei „Altbauten“ (vor 1983) gelten da andere Vorgaben. Alles was nach dem 28. Februar 1983 gebaute unterliegt diesem Gesetz. Dort heißt es im §3:
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; (………..).Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Damit sind alle Gebäude im Kleingarten erfasst. Die in den letzten Jahren aufgekommenen Pavillons fallen, soweit sie fest mit dem Boden verbunden sind, als überdachter Freisitz auch in die 24 m⊃2; Reglung des BKleinG. Geräteschuppen, Gewächshäuser, etc. sind durch örtliche Verordnungen geregelt.
Die Gartenordnung ist durch die JHV genehmigt und festgelegt. Die Einhaltung der Gartenordnung hat jeder Gartenfreund mit Unterschrift des Pachtvertrages zugesagt. Sie sollte manchmal gelesen werden.
Wenn Gärten oder das Verhalten der Pächter beanstandet werden, kommt es in der Regel erst zu einem Gespräch oder einem kurzen Anschreiben (das Aushängen der Begehungsprotokolle zählt dazu), danach zur Abmahnung und in argen Fällen zur 2. Abmahnung und dann zur Kündigung. Um diese zu vermeiden sollten alle verständnis- und verantwortungsvoll miteinander umgehen. Dazu gehört die Einhaltung der Regeln. Ausnahmen können vereinbart werden, sollten aber wirklich Ausnahmen bleiben.
Wenn alle – Mitglieder und der gewählte Vorstand – dies Regeln beachten und so miteinander umgehen, funktioniert der Verein ohne Reibungsverluste.