Fragen und Antworten zum Kleingarten und Verein
Was muss ich machen um einen Kleingarten zu bekommen.
Welche Formalitäten müssen eingehalten werden.
Welche Kosten entstehen
FAQ
Wenden Sie sich an den Sprechtagen an den Vorstand des Kleingärtnerverein. Sprechtage sind Feb. bis Okt. jeden 2. und 4. Dienstag im Monat im Büro des Vereinshauses. Auf unserer Homepage finden sieweitere Informationen zu unserem Verein
Der Preis ist unterschiedlich, er richtet sich nach der Größe des Pachtgartens. Der Gesamtpreis für Pacht, Beitrag, Versicherungen und andere Kosten, ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Insgesamt muß man bei einem 400 m² großen Kleingarten mit etwa 150€ pro Jahr rechnen.
Zur Herstellung neuer oder zur Veränderung vorhandener baulicher Anlagen jeder Art ist, unbeschadet einer von dem/den Unterpächter(n) selbst einzuholenden behördlichen Genehmigung, die vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters, dem zu diesem Zweck die Grundriß- und Bauzeichnungen vorzulegen sind, erforderlich. Der Standort der Laube und des Gewächshauses bedarf der Zustimmung des Verpächters.
wie hoch darf die Laube sein?
Die Laube darf einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 m² (Außenmaße) bebaute Grundfläche nicht überschreiten. Hierbei bleiben die Dachüberstände, denen der Grundstückseigentümer zugestimmt hat und die nicht mehr als 0,8 m betragen, unberücksichtigt. Dachüberstand von mehr als 0,8 m wird in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet. Gauben sind unzulässig.
Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis 6 m² und einer Höhe bis zu 2,20 m aufgestellt werden. Das Gewächshaus darf nur für den Zweck ihrer Bestimmung genutzt werden. Eine Nutzung als Abstellraum für Geräte, Materialien o. ä. ist nicht erlaubt. Bei zweckentfremdeter Nutzung müssen diese Einrichtungen unverzüglich von dem/den Unterpächter(n) beseitigt werden.
Fragen und Antworten zum Thema Bauen im Garten.
Gartenlaube, Pergola, Gewächshaus, Gerätehau,
Pool, Trampolin, Spielgeräte und Gartenteich.
FAQ
Der Bau einer Gartenlaube muss vom Vorstand genehmigt werden. Holen Sie sich an einem Sprechtag einen Bauantrag, füllen Sie diesen aus und geben ihn an den Vorstand zur Prüfung und Genehmigung zurück. Erst wenn der Bauantrag genehmigt ist darf mit dem Bau begonnen werden. Nach dem Bau erfolgt eine Bauabnahme.
Informationen zur Kleingartenversicherung.
Gegäude, Hausrat, Einbruch, Feuer usw.
FAQ
Die Bestimmungen und die Versicherungsleistungen finden Sie unter diesen link [Mehr]