Fachberater der Deutschen Scholle
Gehölz und Heckenschnitt
Grundsatz beim Heckenschnitt
Die in der Gartenordnung festgelegten Heckenhöhen sind nicht willkürlich festgelegt. Da die Kleingartenanlage ein öffentliches Naherholungsgebiet ist, müssen wir folgende Auflagen befolgen: Die Anlagen sollen zwischen Sonnenaufgang und – untergang offen und nicht abgeschlossen sein. Die Hecken an den Wegen sollen 1,20 m nicht überschreiten, damit auch Rollstuhlfahrer einen freien Blick in die Gärten haben. Ein Schutz vor Einbrüchen ist auch durch eine höhere und breitere Hecke nicht gewährleistet.
Immer wieder gibt es Diskussionen, wann und wie unsere Hecken geschnitten werden sollen und dürfen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen der Stadt muss § 39 des Bundesnaturschutz-gesetzes beachtet werden:
(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Was den Heckenschnitt anbetrifft, heißt das, dass der Zuwachs des Jahres nach Johanni (24. Juni) geschnitten werden darf und soll. Dann sind der Frühjahrsaustrieb und die Vogelbrut in der Regel vorbei. Dabei ist nur der frische Austrieb zu entfernen, denn laut Auskunft der Stadt gilt ein tieferer Schnitt als „…auf den Stock setzen“. Die Hecken dürfen nach dem Schnitt die in der Gartenordnung festgelegten Höhen nicht überschreiten. Möglichst sollen die Hecken schmal und konisch geschnitten sein, um eine gute Sonnenbestrahlung zu gewährleisten, das heißt z. B. unten 50 und oben 30 cm bei einer Höhe von max. 1,20 m. Natürlich muss auf evtl. vorhandene Nester mit Eiern oder Jungen geachtet werden. Der gleiche Schnitt soll bei beginnendem Laubfall im Herbst wiederholt werden. Sollten die Hecken verjüngt werden, ist dieser Schnitt in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Sollten die Hecken verjüngt werden ist dieser Schnitt in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Da jede Hecke auch minimal – gem. Auskunft der TH Osnabrück, Fakultät für Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur - von unten herauf wächst, sollte man alle paar Jahre einmal gut unter das festgelegte Maß schneiden.
Die Aussage zu den Bäumen gilt nicht für Bäume- speziell Obstbäume - innerhalb des Vereinsgeländes.
Bäume, die laut Bundeskleingartengesetz nicht in den Gärten wachsen dürfen, Wald- und Parkbäume, Walnussbäume und Gehölze, die gemäß ihres Wuchses nicht auf einer Höhe von 3,50 m gehalten werden können (z. B. Nadelbäume), können jederzeit entfernt werden, wenn sich in ihnen keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln befinden.
Das Gartenjahr
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Geführt von Uwe und Margret Schmidt
Fachberater des Kleingärtnerverein "Deutsche Scholle e.V."