Mal wieder Begehung
Mal wieder Begehung! Jedes Jahr nach dem Heckenschnitt ist es wieder so weit: der Vorstand meldet sich zu Gartenbegehung bei den Obleuten an. Das ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, das Satzungen, Verordnungen und Gesetze eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig. Wird die Gemeinnützigkeit angezweifelt oder gar aberkannt kann das die Kündigung der Pachtflächen führen. Keine Panik, so schnell geht das nicht! Aber wehret den Anfängen! Auch für die Vorstandsmitglieder ist das keine so schöne Aufgabe.
Mal wieder Begehung!
Jedes Jahr nach dem Heckenschnitt ist es wieder so weit: der Vorstand meldet sich zu Gartenbegehung bei den Obleuten an. Das ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, das Satzungen, Verordnungen und Gesetze eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig. Wird die Gemeinnützigkeit angezweifelt oder gar aberkannt kann das die Kündigung der Pachtflächen führen. Keine Panik, so schnell geht das nicht! Aber wehret den Anfängen! Auch für die Vorstandsmitglieder ist das keine so schöne Aufgabe. Müssen doch ca. 240 Gärten in 9 – 10 Parzellen von jeweils 2 Mitgliedern angeschaut werden. Dazu kommen noch die Auswertung, die Gespräche mit den angeschriebenen Gartenfreunden und die Nachkontrollen. Es würde mehr Spaß machen, wenn nichts gesagt werden müsste. Darum möchten wir, die Mitglieder des Vorstandes, eine Bitte loswerden: Haltet bitte die Vorschriften ein! Wald und Parkbäume – und seinen sie noch so schön – haben bei uns in den Kleingärten nichts zu suchen. Sie können sich aber z.B. in den Hecken aussähen oder durch Tiere „angepflanzt“ werden. Bitte sofort entfernen! Die Heckenhöhe ist auch immer ein Thema. In unserm Verein ist sie für Innenhecken (begrenzen den Garten zu den Wegen) auf 1,20m und Außenhecken (begrenzen den Garten zu fremden Grundstücken ) auf 1,80m festgelegt. Warum? Wir zählen zum Naherholungsgebiet der Stadt Osnabrück und die Gärten müssen einsehbar sein. Und das auch für Rollstuhlfahrer! Versetzen wir uns mal in diese Lage, so sind wir bei höheren Hecken von der Sicht abgeschnitten. Keine schöne Vorstellung! Eine Außenhecke, die 1,80m überschreitet ist nicht mehr aus dem Stand zu pflegen. Es müsste eine Leiter eingesetzt werden – damit steigt die Unfallgefahr stark an (Der Autor spricht aus Erfahrung!). Einige Hecken sind so gewachsen, das die Stadt die Gräben nicht mehr säubern kann. Der Verein muss Abhilfe schaffen und das kostet das Geld der Allgemeinheit. Die Pflege des Gartens sollte an erster Stelle stehen. Wozu haben wir einen Kleingarten? Wir wollen uns an den Pflanzen und Erträgen erfreuen! Wenn der Garten mit Wildkräutern zuwächst oder der Rasen nur noch mit der Sense gemäht werden kann macht das alles keinen Spaß mehr und der böse Vorstand muss wieder meckern. Auch der Weg vor dem Garten oder angrenzende Gräben sind sauber zu halten. Das ist die Pflicht der Anlieger. Eine genaue Grenze gibt es da nicht. Sprecht Euch da bitte mit den Nachbarn ab, das fördert auch die Gemeinschaft. Problematisch wird es bei Baumängeln. Es gibt Gartenfreunde, die sehen den Sinn des Kleingartens im Bauen. Leider geht auch das nicht. Das Bundeskleingartengesetz erlaubt eine Laube „von einfacher Bauart, die nicht zum Dauerwohnen geeignet ist und 24m⊃2; inklusive einem überdachten Freisitz“ nicht überschreitet. In einigen Kommentaren wird das noch einmal verdeutlicht. In manchen Fällen soll es schon vorgekommen sein, das Mauern oder Dächer über Nacht wachsen. Die müssen wieder abgerissen werden. Bauten ohne Genehmigung dürfen nicht sein. Das ist vom Vereinsvorstand zu verbieten, siehe oben! Als überdachter Freisitz sind auch fest aufgestellte Pavillons zu werten, die nach dem April 1983 aufgestellt wurden. Da trat das Gesetz in Kraft. Partyzelte müssen möglichst schnell wieder abgebaut werden. Schlussendlich sollte die Gartennummer deutlich sichtbar am Tor angebracht sein. Wie sonst soll uns der Gast finden, der gesagt bekommt das wir im Garten Nummer XXX sind? Oder wie soll uns ein Rettungsteam finden (was bitte nicht nötig sein soll!)? Wenn wir alle diese Dinge bedenken und einhalten sparen wir uns Arbeit und Ärger und können besser unsere Freizeit im Garten genießen!
Emil Zuleia