Geschäftsordnung Deutsche Scholle e.V.

Der Vorstand

Dirk Hassmann 1.Vorsitzender
Vertritt den Verein nach außen und innen, führt bei Sitzungen den Vorsitz, beruft
Versammlungen jeglicher Art ein, unterschreibt Sitzungsprotokolle, ist Ansprechpartner für Belange zwischen Stadt und Kleingärtnern/ verein, führt sämtliche Verhandlungen mit Dritten, zeichnet alle Ausgabenbelege gegen, zeichnet sämtlichen Schriftverkehr als 1. Vorsitzender und fällt Entscheidungen des täglichen Betriebsablaufes.
Frank Riemer 2. Vorsitzender
gibt Vorstandsmitteilungen weiter und erstellt Aushänge des Vorstandes organisiert den Pflanzwettbewerb. Vertritt den 1. Vorsitzenden in allen Belangen, zeichnet den Schriftverkehr als 2. Vorsitzender.
Heike Kordts 1.Schriftführer/in
führt bei Sitzungen Protokoll, Pflegt das Vereinsverwaltungsprogramm, schreibt Einladungen und erstellt sämtlichen Schriftverkehr des Vereins. Er zeichnet als 1. Schriftführer
Georg Quappen 2. Schriftführer
bearbeitet Bauanträge, führt Bauaufsicht innerhalb der Anlagen, führt für den KGV
Bauabnahmendurch, erledigt Einladungen und Überwachung der Gemeinschaftsarbeit, erstellt Rechnungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit, zeichnet als 2.Schriftführer und vertritt den 1. Schriftführer.
Martina Sagawe 1. Kassierer/in
tätigt Ein u. Ausgaben des Vereins ( per Onlinebanking ohne Gegenzeichnung ), bucht Ein u. Ausgabenbelege des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch, erstellt Kassenberichte und Handlungskostenvoranschläge, legt Ausgabenbelege dem 1. Vorsitzenden zur Gegenzeichnung vor und zeichnet als 1. Kassierer/in..
Günter Schulze 2.Kassierer
tätigt Abschlüsse der FED-Versicherung u. der Zusatzversicherungen, Aufnahme von
Diebstahlmeldungen, führt Versicherungsunterlagen und kommuniziert mit den
Versicherungen, erstellt und meldet von Unfallanzeigen bei Unfällen in der Anlage, ist zeichnungsbefugt für Versicherungs-angelegenheiten, vertritt den/die 1. Kassierer/in, zeichnet als 2.Kassierer/in

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung
des Vorstandes des Kleingärtnervereins "Deutsche Scholle" e.V.
Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die Satzung des KGV "Deutsche Scholle" e.V.

Allgemeines

Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Vorstandes und seine Befugnisse.
Einzelne Vorstandsmitglieder übernehmen Aufgaben gem. dieser GO und führen die
selbständig durch. Die Aufgaben können durch Vorstandsbeschluss ergänzt bzw.
geändert werden. Nicht aufgeführt Aufgaben werden in den Vorstandssitzungen verteilt.

Der Vorstand besteht aus:
1.Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden,1. Schriftführer, 2. Schriftführer, 1. Kassiererin, 2. Kassiererin

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
1.Vorsitzenden, 1. Schriftführer, 1.Kassierer

Diese bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Zur rechtsverbindlichen Vertretung ist
die Zeichnung durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder erforderlich.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder.

1. Vorsitzender
Vertritt den Verein nach außen und innen, führt bei Sitzungen den Vorsitz, beruft
Versammlungen jeglicher Art ein, unterschreibt Sitzungsprotokolle, ist Ansprechpartner
für Belange zwischen Stadt und Kleingärtnern/ verein, führt sämtliche Verhandlungen mit
Dritten, zeichnet alle Ausgabenbelege gegen, zeichnet sämtlichen Schriftverkehr
als 1. Vorsitzender und fällt Entscheidungen des täglichen Betriebsablaufes.

2. Vorsitzender
gibt Vorstandsmitteilungen weiter und erstellt Aushänge des Vorstandes organisiert den
Pflanzwettbewerb. Vertritt den 1. Vorsitzenden in allen Belangen, zeichnet den Schriftverkehr
als 2. Vorsitzender.

1.Schriftführer
führt bei Sitzungen Protokoll, Pflegt das Vereinsverwaltungsprogramm, schreibt Einladungen
und erstellt sämtlichen Schriftverkehr des Vereins. Er zeichnet als 1. Schriftführer

2. Schriftführer
bearbeitet Bauanträge, führt Bauaufsicht innerhalb der Anlagen, führt für den KGV
Bauabnahmendurch, erledigt Einladungen und Überwachung der Gemeinschaftsarbeit,
erstellt Rechnungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit, zeichnet als 2.Schriftführer
und vertritt den 1. Schriftführer.

1. Kassierer/in
tätigt Ein u. Ausgaben des Vereins ( per Onlinebanking ohne Gegenzeichnung ), bucht Ein u.
Ausgabenbelege des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch, erstellt Kassenberichte und
Handlungskostenvoranschläge, legt Ausgabenbelege dem 1. Vorsitzenden zur
Gegenzeichnung vor und zeichnet als 1. Kassierer/in..

2.Kassierer/in
tätigt Abschlüsse der FED-Versicherung u. der Zusatzversicherungen, Aufnahme von
Diebstahlmeldungen, führt Versicherungsunterlagen und kommuniziert mit den
Versicherungen, erstellt und meldet von Unfallanzeigen bei Unfällen in der Anlage, ist
zeichnungsbefugt für Versicherungs-angelegenheiten, vertritt den/die 1. Kassierer/in,
zeichnet als 2.Kassierer/in

Der Pressewart
stellt die Berichte für die Verbandszeitung zusammen und arbeitet für den Verein mit den
regionalen Medien zusammen.

Beschlussfassung
Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmrecht
haben alle Mitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder darunter der 1. oder 2. Vorsitzende anwesend sind.

Anhang zur Geschäftsordnung:

Der Vorstand hat stets mit den Obleuten zusammenzuarbeiten. Beschwerden von Mitgliedern
über Mitglieder sind stets in Zusammenarbeit mit den Obleuten zu klären Dabei ist der
Obmann vorher zu hören. Obleute haben die Pflicht, den Vorstand über sämtliche Belange
Ihrer Parzelle zu informieren. Der Vorstand hat gegenüber den Obleuten Informationspflicht.
Ausnahme sind schwebende Verfahren. Bei Wertermittlungen sollte der Obmann anwesend
sein. Gartenumschreibungen werden den Obleuten auf Anfrage mitgeteilt
( Information ist eine Holschuld )..

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 07.03.2013 in Kraft.

Diese unterschriebene Geschäftsordnung liegt der Vereinsführung zugrunde. Natürlich sind
nicht alle Aufgaben aufgeführt und festgelegt. Dazu sind sie zu mannigfaltig. So werden
zurzeit die Aufgaben des 2. Schriftführers (z.Zt. unbesetzt) durch den 1. und 2. Vorsitzenden
ausgeführt. Der Vorstand arbeitet eng mit den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes
zusammen. Dazu gehören insbesondere die benannten Fachberater und Wertermittler des
Vereins. Diese werden vom erweiterten Vorstand benannt und durch die JHV bestätigt.
Das sind zurzeit Margret und Uwe Schmidt als Fachberater.

Nur diese Fachberater dürfen im Namen des Vereines handeln. Sie beraten den
Gartenfreund auf Anfrage. Ihre Aussage ist ein Rat – keine Anweisung! Dazu ist keiner
berechtigt, es sei denn, die Satzung oder Gartenordnung wird nicht eingehalten. Dann
sollte die Beratung als Weisung gesehen werden.

Heino Busch und Uwe Schmidt fungieren als Wertermittler. Die Wertermittlung
eines Gartens erfolgt nach der Kündigung. Sie legt den oberen Wert des Gartens anhand
von Tabellen fest und stellt Mängel in Abzug. Bei Neuvergabe sind diese Mängel durch
den übernehmenden Pächter zu beseitigen. So soll sichergestellt werden, dass Kleingärten
nicht zu Spekulationsobjekten werden.