Was ist Gemeinschaftsarbeit?
Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen.
Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand darstellen kann. Denken Sie daran, die Anlage wurde mit viel Geld vom Steuerzahler für Sie errichtet.
Grundlage für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die Anzahl der erforderlichen Stunden wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Ebenso, ob die Stunden grundsätzlich oder nur in berechtigten Ausnahmefällen durch anderweitige Leistungen oder finanziell abgegolten werden können.
Der Vorstand hat die Möglichkeit, einzelne Gartenfreunde von der Arbeitspflicht und auch von der Verpflichtung zur Ersatzleistung zu befreien, wenn es besondere Gründe dafür gibt.
Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.