Ein Kleingarten. Was ist das?
Ein Schrebergarten – was ist das?
Der schönste Garten ist der, der kurz vor dem Verwildern steht?!
Erklärung laut Brockhaus:
Kleingärten,
kleine Wirtschaftsgärten, die der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, besonders zur Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen. Kleingärten sind in Anlagen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (u.a. Wege, Spielflächen) zusammengefasst. Kleingärten sollen nicht größer als 400 m2 sein, sie werden oft auch Schrebergärten genannt.
Die Bezeichnung geht zurück auf Dr. med. Daniel Gottlob Moritz Schreber (15.10.1808 - 10.11.1861) von dem wir in der Beziehung zu Kleingärten heute im Internet folgenden Beitrag finden:
Dr. Schreber war nicht der Erfinder der Schrebergartenbewegung, was langläufig noch oft behauptet wird, sondern nur der Namensgeber. Der in alternativmedizinischen Kreisen als einer der Väter der modernen Naturheilkunde geltende Daniel Gottlieb Moritz Schreber wurde am 15. Oktober 1808 in Leipzig geboren. 1833 schloss er das Studium der Medizin mit dem Doktorat ab und wurde Leibarzt des russischen Fürsten Alexej Somorewskij. Er begleitete seinen Herrn auf dessen Reisen durch Österreich, Deutschland, Belgien, England und Frankreich. Am 10. November 1861 starb Schreber im Alter von erst 53 Jahren. Er schrieb mehrere Bücher ("Ärztliche Zimmergymnastik ..." erlebte 30 Auflagen).
Doch in keinem befindet sich gärtnerische Hinweise.
Allerdings gründete der seit 1836 als Orthopäde in Leipzig wirkende, gleichzeitig Hochschullehrer an der Universität Leipzig, mit Professoren den ersten Leipziger Turnverein. Er wollte damit in der Zeit der Industrialisierung vor allem Grünflächen fördern, die den Kindern als Spielplatz dienen würden und die so ihrer Gesundheit förderlich sein könnten. Es war sein Schwiegersohn, der Schuldirektor Dr. Dr. phil. Ernst Innocenz Hauschild, der 1864 - drei Jahre nach dem Tode von Dr. Schreber - mit über 250 Männer und Frauen aus dem Bürgertum in Leipzig den "Schreberplatz" anlegte, um Schrebers ungewöhnlichen Wunsch nach kindgerechten Spiel- und Turnplätzen Nachdruck zu verleihen. Eigentlich ein Schulverein, der in Zusammenarbeit mit den Eltern seiner Schüler entstanden ist, wollte man ihn aber weder Schul- noch Erziehungsverein taufen und so benannte man ihn zu Ehren des verstorbenen Schreber. Ein Lehrer namens Heinrich Karl Gesell war es dann, der an diesem Platz Gärtchen anlegte, in denen Kinder das Gärtnern lernen sollten. Doch weil diese bald die Freude am Gärtnern verloren, war die Anlage schnell von Unkraut überwuchert und so griffen die Eltern selbst zu Hacke und Spaten. Aus den "Kinderbeeten" am Rand der "Schreberschen" Spielwiese wurden "Familienbeete", die man später parzellierte und umzäunte; ab jetzt nannte man sie "Schrebergarten". Diesen Akt könnte man als Geburtsstunde des Kleingartens bezeichnen. 1870 gab es in der Anlage bereits 100 Gärten.
Das Leipziger Beispiel machte schnell Schule und in vielen Städten wurden ebenfalls "Gartenkolonien" gegründet. Als um 1870 die Wohnungsnot unerträglich wurde, bauten sich viele Parzellenpächter ein hölzernes Domizil und die ersten Lauben entstanden.
Die historische Kleingartenanlage "Dr. Schreber", die Ur-Schrebergärten, stehen heute unter Denkmalschutz. Menschen aller Einkommensschichten sind heute noch Pächter solcher Kleingartenanlagen, denn Gartenarbeit ist ein idealer Ausgleich für den stressgeplagten Menschen der heutigen Zeit. Eine besondere Bedeutung haben Kleingärten vor allem für Kinder. Sie finden hier nicht nur einen ungefährlichen Spielplatz, sie lernen auch gleichzeitig die Natur kennen. Speziell in den Ballungsgebieten die dichte Bepflanzung der Kleingärten auch wichtige ökologische Aufgaben, denn sie erzeugen eine Menge an Sauerstoff, was angesichts der sterbenden Wälder von Jahr zu Jahr immer dringender wird.
Unsere heutigen Klein(Schreber-)gärten unterliegen – wie es nun mal in Deutschland üblich ist – gesetzlichen Vorschriften. Die Kleingärten, bzw. ihre Inhaber, haben sich im Laufe der Zeit zu Vereinen zusammengeschlossen und Satzungen gegeben. Hieraus entstand dann unser heutiges Kleingärtnerwesen mit Orts-, Landes- und Bundesverband. Die Regeln und Satzungen wurden dann zu Vorschriften und Gesetzen. Die Aufstellung solcher Regeln mag übertrieben erscheinen (siehe Leitsatz oben), zeigt sich aber in der Gemeinschaft als sinnvoll, wenn es nicht übertrieben wird.
In kargen Zeiten wurde aus den Kleingärten das lebensnotwendigen Gemüse und Obst bezogen, manch eine Familie hätte sonst Hunger leiden müssen. Auch wurden die Kleingärten in den Anfängen als Notunterkünfte genutzt. So, als im Ruhrgebiet die Industrialisierung begann oder als viele Menschen in die Großstädte zogen, weil es auf dem Land keine Erwerbsmöglichkeit gab. So entstanden die Laubenpiepersiedlungen, in denen viel Menschen damals wohnten.
Heute gibt das Bundeskleingärtnergesetz die Nutzung ziemlich eng vor. So heißt es unter anderem im
§1 Begriffsbestimmung
1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
Hieraus ergibt sich, das der Kleingarten nicht nur als Freizeit- oder Partygarten genutzt werden darf. Obst- und Gemüseanbau müssen in einem Garten sein. Die richtige Mischung wäre eine Dreiteilung, das heißt ein Teil Gemüsebau, ein Teil Rasen und Obstbäume und ein Teil Blumen, Laube und Ziergarten. Wenn sich diese Regel innerhalb der Anlage bestätigt, ist die Pflicht erfüllt, oder wird als erfüllt betrachtet. Dazu ist es aber notwendig, das alle Gartenfreunde sich solidarische erklären und auf die „kleingärtnerische Nutzung“ achten. Es sollte nicht sein, das man sich auf den Anderen verlässt, der ja den ganzen Garten bebaut und so evtl. für einen anderen mitarbeitet. Sollten die Eigentümer des Landes auf dem die Gärten liegen nachweisen, das eine kleingärtnerische Nutzung nicht mehr vorliegt, unterliegen auch die Pachtzinsen nicht mehr dem Bundeskleingärtner-gesetz und können auf Campingplatzniveau angehoben werden.
Nun ist es in der heutigen Zeit nicht mehr so notwendig, die benötigten Lebensmittel aus dem Garten zu ernten. Es wäre rechnerische sogar ruinös wenn man sich die Preise in den Supermärkten und auf den Märkten betrachtet. Aber wir als Kleingärtner wissen, dass das Gemüse, der Salat und das Obst aus unseren Gärten schmeckt, frisch ist und wir wissen vor allen Dingen wie es angebaut ist. Darum lohnt es sich auf jeden Fall, den Garten „kleingärtnerisch“ zu nutzen.
Natürlich ist auch der Freizeitwert nicht zu unterschätzen. Gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit, in der nur noch Eile und Stress manches Leben bestimmen . daher hat sich auch das Kleingarten-wesen geändert. Viele Bürger finden in unseren Gärten die Ruhe, die es in den Innenstädten nicht mehr gibt. Wer an einer Hauptverkehrsstrasse wohnt, weis die Ruhe des Gartens zu schätzen (auch wenn der Bahndamm in der Nähe verläuft!). Viel unserer Vereinsmitglieder tun daher auch nur das mindeste an „kleingärtnerischer Nutzung“ und das liegt meiner Meinung nach auch im Zeichen der Zeit. Ist es nicht schön einen blühenden Blumengarten zu betrachten? Nicht so schön ist es aber, wenn man Gärten sieht oder sehen muss, die in einem erbärmlichen Zustand sind. Wo das Gras hoch steht, die Hecken ungeschnitten sind, die Laube verfällt und das Unkraut wuchert. Oder zu sehen, das ein Garten nur als „Grillstation“ und Fetenplatz angepachtet wird. Leider gibt es diese Fälle immer wieder. In solchen Fällen muss dann der Vereinsvorstand einschreiten. Die von den Mitgliedern zur Führung des Vereines gewählten Leute haben auch die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln, Vorschriften und Gesetzte zu überwachen. In unserem Verein finden die regelmäßigen Begehungen im Sommer nach dem Heckenschnitt statt. Sie dienen dazu, das unsere Anlagen einen gepflegten Eindruck hinterlassen, sind wir doch auch ein öffentliches Naherholungsgebiet. Sie dienen nicht der Maßregelung und sind nicht nur auf die strikte Einhaltung der o.g. Regeln aufgebaut. Nur Gärten, die aus der Norm fallen oder sich nicht in die Harmonie der Anlage eingliedern, werden beanstandet. Diese Beanstandungen sollten so schnell wie möglich behoben werden. Es macht auch für die Mitglieder des Vereinsvorstandes keinen Spaß, sich immer wieder melden zu müssen und mit Konsequenzen drohen zu müssen. Am liebsten wären uns Begehungen, die ohne Beanstandung ausfallen.
Leider sind in den letzten Jahren einige Kleingärtner dazu übergegangen, keine Regeln mehr einzuhalten. Das ist für keinen der Beteiligten schön. In den Parzellen grenzen sich viele neue Garteninhaber aus, sie nehmen nicht am Gemeinschaftsleben in den Gärten teil, halten sich nicht an die Auflagen (speziell beim Bauen von Lauben) und vieles mehr. Zur Lösung dieser Probleme sind wir alle gefragt. Angefangen vom Nachbarn über den Parzellenobmann bis hin zum Vorstand. Durch Gespräche über den Zaun kann vieles ohne die Einschaltung „offizieller Seiten“ geregelt werden. Wenn man vernünftig angesprochen wird und der Angesprochenen spürt, das hier Hilfe angeboten und nicht gemaßregelt wird, müssten sich die meisten Probleme friedlich lösen lassen. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir leider nicht um weitergehende Schritte herumkommen. Wir hoffen, das diese Fälle so wenig wie möglich eintreten. Der Vereinsvorstand hat bei der Überwachung der Vorschriften auch sehr engen Spielräume. Fast alle Auflagen kommen aus übergeordneten Gesetzen. Bei vielen Fällen ist man als Entscheidender manchmal in einer Zwickmühle. Einerseits stehen die Vorschriften und das Gemeinwesen im Vordergrund. Andererseits kann man den Kleingärtner verstehen, der da gegen Vorschriften verstoßen hat. Eine zu enge Auslegung der Vorschriften halte ich für unsinnig. Man muss einen gewissen Spielraum lassen. Wenn man die Vorschriften als gerade Linie darstellt, muss man sich mal rechts und mal links von ihr bewegen können. Allerdings darf dadurch keine Einseitigkeit entstehen. Hier zu entscheiden ist gewiss nicht immer leicht. Wenn die Kommunikation zwischen den Gartenfreunden, den Obleuten und dem Vorstand noch mehr belebt würde, könnten viele Probleme schon im Vorfeld geklärt werden. Wir sollten alle, die wir einen Kleingarten haben, weiterhin versuchen unsere Gemeinschaft zu erhalten und uns in diese einzufügen, gleich aus welchem Land wir kommen oder welche Staatsangehörigkeit wir haben. Jeder ist bei uns willkommen, wenn er sich in unserer Gemeinschaft wohl fühlt und dies erhalten will. Unser Ziel sollte es sein, miteinander zu reden und zu leben. Wenn alle Menschen das wieder tun gibt es keinen Krieg mehr.
E. Zuleia, 1. Kassierer