Vorstand

Info für zukünftige Kleingärtner

Liebe Gartenfreundin
Lieber Gartenfreund!

Wir freuen uns, dass Sie Mitglied in unserem Verein werden und einen Kleingarten bewirtschaften wollen. Wir wünschen hierzu viel Freude und Erfolg!
Zum besseren Verständnis haben wir einige der wichtigsten Informationen und Regeln die wir einhalten müssen aufgeschrieben.
Wir – der Kleingärtnerverein Deutsche Scholle e.V. - sind ein eigenständiger Verein, der aber in größere Organisationen eingebunden ist. So sind wir im Bezirksverband der Kleingärtner Osnabrück, dem Landesverband niedersächsische Gartenfreunde und dem Bundesverband der Gartenfreunde organisiert, damit Interessen der Einzelvereine durch die Verbände durchgesetzt werden können. Als Verein haben wir natürlich einen Vorstand zu wählen. Das sind zurzeit

1. Vorsitzender Dirk Haßmann
2. Vorsitzender Frank Riemer
1. Kassierer Martina Sagawe
2. Kassierer
1. Schriftführer Heike Kordts
2. Schriftführer Georg Quappen

Die Vereinsadresse lautet:
Kleingärtnerverein Deutsche Scholle“ e.V.
Limbergerstr. 71
49080 Osnabrück
Tel. 0541 / 84840, Mail: info@deutsche-scholle-os.de
die Gaststätte im Vereinshaus ist unter 8004264 erreichbar.

Wir haben insgesamt 704 Gärten, die in 28 Parzellen von 22 – 28 Gärten aufgeteilt sind. Die Gesamtgröße beträgt über 32 ha. Insgesamt sind Gartenfreunde aus etwa 15 Nationen in unserer Anlage. Wir sind also Multikulti!
Jede Parzelle hat einen Obmann gewählt, der als erste Anlaufstation und als Verbindungslied zu Vorstand fungiert. Wie unterliegen dem Bundeskleingartengesetz. Das heißt, dass der Vorstand die Regelungen überwachen muss. Das ist zum einen die „kleingärtnerische Nutzung“ die den überwiegenden Teil der Fläche einnehmen muss. Dadurch wird die Pacht bei zurzeit € 0,21 pro m⊃2; gehalten. Angebaut werden darf alles, was Früchte bringt. Gemüse, Obst und Blumen. Es sollten allerdings Sorten gewählt werden, die in die Region und das Klima passen. Wald und Parkbäume (Tannen, etc.) sind nicht erlaubt. Eine andere Nutzung könnte eine Pachterhöhung für den ganzen Verein nach sich ziehen.
Zum andern ist das die Größe der Gartenlaube, die für die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im April 1983 gebauten Lauben nicht mehr als „24 m⊃2; inklusive überdachtem Freisitz“ betragen darf.
Da wir zum Naherholungsgebiet zählen, müssen die Hecken so niedrig sein, dass sie überblickt werden können. Die Vorschrift lautet 1,20 m für Hecken, die den Garten zum Weg begrenzen (Innenhecken) und 1,80 m für die Begrenzung zu Fremdgrundstücken (Außenhecken). Der erste Heckenschnitt im Jahr darf erst nach der Vogelbrut gemacht werden. In der Regel ist das der Johanni - Tag am 24.Juni. Der Zweite erfolgt nach der Vegetationsperiode im Oktober. Dann kann auch ein starke Rückschnitt - „auf den Stamm setzen“ -erfolgen.
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat ist von 18:00 – 20:00 Uhr Sprechstunde im Büro des Vereinshauses. Dort können Fragen zum Garten geklärt, Gärten vergeben und anfallende Probleme gelöst werden. Bei kleineren Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an die Obleute der Parzelle. Sollten Sie diese nicht kennen, fragen Sie bitte den Vorstand oder einen Gartennachbar.
Bei Kündigung des Gartens muss gemäß dem Bundeskleingartengesetz der Garten „geräumt“ - also ohne Bebauung und Bepflanzung - zurück gegeben werden. Das ist nicht praktikabel. Es wird also bei der Kündigung eines Gartens durch unsere geschulten Wertermittler anhand von Wertlisten des Landes Niedersachsen eine Wertermittlung durchgeführt und protokolliert erstellt. Sie stellt die Obergrenze der Ablösesumme dar. Bei der Vorinformation und der Gartenübernahme steht dieses Wertermittlungsprotokoll zur Verfügung. Inhalte von Lauben und Gewächshäuser werden nicht bewertet und müssen auch nicht vom Nachpächter übernommen werden.
Wir sind zur Beratung verpflichtet. Die ausgebildeten Gartenfachberater Klaus Irek, Uwe Schmidt und seine Frau Margret sind vom Verein benannt und beraten Sie kostenlos bei der Anlage des Gartens sowie der Auswahl von Pflanzen und Bäumen. In jedem Jahr werden Baumschnitt-Schulungen und andere Informationsveranstaltungen angeboten. Hierzu sind auch interessiert Bürger eingeladen.
Wir sind verpflichtet unsere Gärten sauber zu halten. Dazu gehören auch die Wege.
Jeder Garteninhaber ist für die Sauberkeit des Weges vor seinem Garten verantwortlich. Wie weit- das sollte nachbarschaftlich geklärt werden. Ebenso ist es mit den Entwässerungsgräben. Die Anlieger sind verpflichtet, diese am fließen zu halten, sofern es keine städtischen Gräben sind.
Bitte halten Sie die Ruhezeiten von 13-15 Uhr und am Wochenende ab Samstag 13 Uhr ein.
Jede Baulichkeit (Definition: alles was mit der Erde verbunden ist oder durch Eigengewicht standfest ist) im Garten ist genehmigungspflichtig. Sollten Sie einen Neu-, Um- oder Anbau planen, setzen Sie sich bitte mit den Obleuten oder dem Vorstand in Verbindung. Der Aufbau von Pavillons ist für eine Feier erlaubt. Danach muss er wieder abgebaut werden, da er sonst zum „überdachten Freisitz“ gem. Bundeskleingartengesetz wird und die 24 m⊃2; überschritten werden könnten. Ein kurzes, klärendes Gespräch kann Ärger vermeiden!
Um die Anlage in Ordnung zu halten ist jeder Garteninhaber zur Gemeinschaftsarbeit von 8 Std. im Jahr verpflichtet. Die Einladungen dazu erfolgen schriftlich durch den Vorstand auf Vorschlag der Obleute. Sollten Sie an diesem Termin nicht können, teilen Sie bitte einen Ersatztermin mit. Sollten Sie weder an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen noch einen Ersatztermin mitteilen, sind Sie zur Zahlung von 15 € pro Stunde – also in den meisten Fällen 60 € - verpflichtet.
Hühner dürfen nur im Garten gehalten werden, wenn es die Nachbarn nicht stört und durch das Veterinäramt genehmigt ist. Erlaubt sind 4 Hühner ohne Hahn. Das ist zwar traurig für die Hühner, aber nicht zu ändern.
Bei Gartenübernahme muss eine Feuer-Einbruch-Diebstahlversicherung (FED) abgeschlossen oder nachgewiesen werden. Sollte ein Brandschaden entstehen und der Gartenfreund nicht in der Lage sein, die Schäden zu beheben, wird der Verein auf den Kosten hängen bleiben, die mehrere tausend Euro betragen können.
Diese Versicherung können an den Sprechtagen bei unserer 2. Kassiererin abgeschlossen werden. Sie gibt Auskunft bei allen Versicherungsangelegenheiten.
Das Vereinshaus ist für alle zugänglich und steht nach Absprache mit den Wirten für Familienfeiern der Vereinsmitglieder zur Verfügung. Die Öffnungszeiten entnehmt Ihr bitte dem Aushang am Vereinshaus.
Natürlich besteht das Vereinsleben nicht nur aus Arbeit und Pflichten. Der Vorstand richtet im Jahr mehrere Feiern aus. Es beginnt mit dem Osterfeuer am 1. Ostertag, dann folgt das Kinderfest im Juni-Juli mit Spielen für die Kinder und Erholung für die Erwachsenen, das Erntedankfest mit der Kohlrabi-Olympiade, einem ökumenischen Gottesdienst und Internationalen Speisen, die durch Gartenfreund aus den jeweiligen Ländern zubereitet werden am ersten Sonntag im Oktober und der Nikolausfeier im Dezember.
Da bei allen dieser Festlichkeiten Fotos gemacht und in der Verbandszeitschrift veröffentlich werden, bitten wir um Ihr Einverständnis. Sollten Sie dieses nicht erteilen – bitte kurz informieren.

Und nun Viel Erfolg bei der Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

  Anmelden und evtl. ausfüllen der Beitrittserklärung beim 2. Vorsitzender. Zuständig für Protokolle, interne Dokumente und Aushänge.
Einholen von Informationen bei Emil Zuleia, 1.Vorsitzender zuständig für Gartenvergabe und Öffentlichkeitsarbeit  
  Kassieren von Gebühren für den Beitritt, Vereinsbeiträge bezahlen bei der 1 Kassiererin. Zuständig für das Kassieren von Beiträgen und Gebühren, Kassenverwaltung.
Umschreibung des Gartens bei
Reinhold Ebrecht, 1. Schriftführer
Zuständig für die Führung der Gartenakten
und Unterpachtverträge.
 
  2. Kassierer ist zuständig für
Feuer-Einbruch-Diebstahl – Versicherungen,
und vertritt den 1. Kassierer.
Günter Thom, 2. Schriftführer berät
und behandelt Bauanträge, kümmert sich um die Reparaturen in den Vereinsanlagen, verwaltet die Gemeinschaftsarbeit.
 
Zusammen sind wir der
Vorstand des Kleingärtnervereins
„Deutschen Scholle“ e. V.